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FAQ – Antworten auf Ihre Fragen

Halteverbot bestellen

§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ermöglicht den Straßenverkehrsbehörden auf Antrag und in Ausnahmefällen zeitlich begrenzte Halteverbotszonen einzurichten. Solche Ausnahmen sind beispielsweise für anstehende Ladearbeiten (Anlieferung von Möbeln), Umzüge oder Bauarbeiten möglich. Sie dürfen aber niemals ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde Bereiche im öffentlichen Verkehrsraum absperren.

Ja, wir stellen grundsätzlich keine Schilder ohne Genehmigung auf, denn das ist eine Straftat. Es würde Ihnen auch nichts nützen, denn nicht genehmigte amtliche Schilder sind genauso unwirksam wie Schilder der Marke „Eigenbau“.

Üblicherweise müssen die Schilder 72 Stunden vor ihrer Gültigkeit aufgestellt werden, damit sie zum vereinbarten Zeitpunkt gelten. In manchen Städten gelten andere Fristen. Bedenken Sie, dass zusätzlich eine Bearbeitungszeit bei der Behörde erforderlich ist. Sie beträgt in der Regel 14 Tage, kann aber wie in Berlin auch 4 Wochen beanspruchen.

Genaue Angaben entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Insbesondere die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist bei den Städten sehr unterschiedlich.

Wenn Sie einen Container auf eine öffentliche Verkehrsfläche stellen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Wir beantragen diese gerne für Sie. Sofern kein Halteverbot in dem Bereich besteht, raten wir, zusätzlich ein Halteverbot zu beantragen.

Wir akzeptieren alle gängigen Bezahlsysteme wie Paypal, Klarna, Sofortüberweisung. Kreditkarte oder Lastschrift. Als registrierter Kunde ist auch eine Zahlung via Rechnung möglich.

Ein temporäres Halteverbot kann auch für spezielle Anlieferungen beantragt werden. Wir empfehlen es, wenn Sie sperrige Möbel geliefert bekommen, deren Transport über lange Wege problematisch ist. Das gilt natürlich auch, wenn Sie lose Pellets oder Heizöl bekommen.

Umzüge sind ein ausreichender Grund, ein Halteverbot zu errichten. So ist gewährleistet, dass am Umzugstag alle Fahrzeuge direkt vor Ihrer Haustür parken können und die Umzugshelfer keine unnötig langen Wege bewältigen müssen. Sie signalisieren der Nachbarschaft damit gleichzeitig, dass ein Umzug ansteht. Übrigens: Eine amtliche Beschilderung, die deutliche Hinweise enthält, wann der Umzug stattfindet, stört deutlich weniger als illegale Absperrungen mit Mülltonnen, Möbeln, Flatterband und Ähnlichem.

Nein, Sie als Kunde von Halteverbot.org müssen bei keiner Ortsbeschau zugegen sein. Wir kümmern uns auch um diesen Termin, wenn die Stadt oder Kommune eine vorherige Bestandsaufnahme der Örtlichkeiten vorschreibt. Bei solchen Terminen werden beispielsweise Schäden an Straßen, Bordsteinen oder Gehwegen protokolliert beziehungsweise Sicherheitsgassen ausgemessen.

Die sogenannte Straßenverkehrsbehörde kann unterschiedlichen Behörden untergeordnet sein. In manchen Ländern ist sie für das gesamte Land zuständig, in großen Städten kann es wiederum für verschiedene Stadtteile unterschiedliche Behörden geben. Wenn Sie Halteverbot.org beauftragen, braucht Sie das nicht zu kümmern, denn wir erledigen alles für Sie.

Ja, das ist möglich. In der Regel fällt eine Gebühr von 15 Euro an, da wir die Genehmigung der Stadt umgehend nach Ihrer Bestellung einholen. Sollte die Genehmigung bereits vorliegen, müssen Sie die Kosten für den Verwaltungsakt übernehmen. Die Höhe richtet sich nach den Gebührensätzen der Städte.

Registrierte Nutzer können sich ins System einloggen und Ihre Kostennote nach Erhalt per Überweisung bezahlen. Private Endverbraucher haben die Option über die Abrechnungsfirma Klarna, ihr Halteverbot per Rechnung zu bestellen.

Eine Ratenzahlung ist über die Abrechnungsfirma Klarna möglich. Wählen Sie beim Bestellvorgang des Halteverbots Klarna als Zahlungsoption. Nun haben sie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion „Ratenzahlung“ zu wählen. Es erfolgt eine kurze Bonitätsprüfung, nach der Sie die Rückmeldung erhalten, ob für Sie eine Ratenzahlung Ihres Halteverbots möglich ist.

Aufstellort einer Halteverbotszone

Wenn Sie einen Platz auf einem Privatgelände, beispielsweise einem Supermarktparkplatz, beanspruchen, müssen Sie sich mit dem Eigentümer des Geländes einigen. Sobald er die Genehmigung erteilt, können wir eine eventuelle erforderliche Beschilderung aufstellen.

In diesem Fall geht es um eine Sondererlaubnis, in einem Halteverbot zu parken, beispielsweise bei einem Umzug. Halteverbot.org kümmert sich gerne darum, Ihnen eine solche Erlaubnis zu besorgen. Wenn in dem Bereich unberechtigt Fahrzeuge stehen, können Sie eine Umsetzung der Wagen durch ein Abschleppunternehmen verlangen.

Nein, es muss immer eine Möglichkeit bestehen, dass Rettungsfahrzeuge vorbeikommen. Aus diesem Grund muss eine Durchfahrtsbreite von 3 beziehungsweise 3,50 Metern verbleiben. Zu- oder Ausfahrten von Feuerwehr- oder Krankenfahrzeugen müssen frei bleiben.

Das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Oft ist dabei eine Verlegung der Haltestelle erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Verkehrsbetrieb in Verbindung, um eine Lösung zu finden.

Üblicherweise ist das Befahren von Fußgängerzonen in den Morgenstunden für Arbeiten und Lieferungen erlaubt. Wenn das nicht ausreicht, brauchen Sie eine Genehmigung zum Befahren gesperrter Bereiche. Natürlich können Sie die Erlaubnis über Halteverbot.org beantragen und erhalten.

Der Standort der Schilder ist im Aufstellprotokoll vermerkt. Sobald es an einem anderen Platz steht, verliert es seine Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass Fahrzeuge, die in der entsprechenden Zone parken, nicht abgeschleppt werden dürfen.

Die Genehmigung gilt ausschließlich an den Tagen und Uhrzeiten, die im Dokument und im Aufstellprotokoll vermerkt sind. Jede Veränderung an den Schildern macht sie unwirksam.

In Tunneln gilt üblicherweise ein absolutes Halteverbot und eine Sondererlaubnis zum Parken wird nicht erteilt. Ausnahme: In Unterführung, in welchen sich ein Seitenstreifen oder Parkplätze zum Abstellen von Fahrzeugen befinden, kann ein Halteverbot eingerichtet werden, sofern es sich weder um eine Bundesstraße noch eine Autobahn handelt.

Allgemeine Informationen zu Halteverbot

Die Straßenverkehrsordnung kennt zwei Arten von Halteverboten, das eingeschränkte und das absolute. Im eingeschränkten Halteverbot ist kurzes Anhalten erlaubt. Im absoluten Halteverbot dürfen Sie nicht anhalten.

Das Aufstellprotokoll wird auch oft Fahrzeugliste genannt, da in ihm die Fahrzeuge notiert werden, welche sich beim Aufstellen der Schilder im Bereich der Halteverbotszone befinden. Sie können die Fahrzeuge ab Gültigkeit des Halteverbots abschleppen lassen, wenn Sie die Genehmigung und das Protokoll vorlegen.

Das ist generell möglich, sofern Sie ausreichende Gründe dafür nachweisen können. Bitte setzen Sie sich mit Halteverbot.org in Verbindung, da die Regelungen und Gebühren der Städte und Gemeinden nicht einheitlich sind.

Uns angeschlossene Aufsteller sichern Schilder grundsätzlich mit zwei Barkenfüßen. Die Klötze stehen mit der langen Seite im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn. Die Schilder können daher nicht auf die Fahrbahn fallen. Sollte trotz dieser Maßnahme ein Halteverbotsschild umfallen und einen Schaden verursachen, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis durch höhere Gewalt. Solche Schäden übernimmt die Kaskoversicherung des beschädigten Fahrzeuges.

Bei einem bestehenden festen Halteverbot müssen keine mobilen Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Sie benötigen aber eine Ausnahmegenehmigung, damit Sie in einem Zeitfenster dort ein Fahrzeug für das Be- und Entladen abstellen dürfen. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt das Abstellen von einem oder mehreren Kraftfahrzeugen. Die Genehmigung muss im Original während der Ladetätigkeit gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt sein. Wir holen gerne über unsere Kontakte zu den Behörden eine solche Genehmigung für Sie ein. Da keine Schilder aufzustellen sind, fallen deutlich geringere Kosten an als für das Einrichten eines temporären Halteverbots.

StVG ist die Abkürzung für „Straßenverkehrsgesetz“. In diesem regelt die Bundesrepublik Deutschland alle Verkehrsvorschriften. In dem Gesetz sind auch die Bußgeldvorschriften bei Missachtung von Vorschriften geregelt.

Durch das Registrieren ist etwa eine Zahlung per Rechnung möglich. Außerdem sparen Sie bei Bestellungen Zeit, da Sie Ihre Stammdaten wie Ansprechpartner und Rechnungsadresse bei einer erneuten Bestellung nicht mehr eingeben müssen. Sie haben auch die Möglichkeit, Gutscheincodes für Rabatte für die nächste Bestellung zu speichern.

Die Höhe der Kosten hängt davon ab, welche Leistungen bereits erbracht wurden. Wenn noch keine Gebühren bei der Stadt anfallen, erheben wir lediglich 15 Euro Bearbeitungsgebühr. Falls das Halteverbot zum Zeitpunkt der Stornierung schon eingerichtet wurde, müssen Sie die vollen Kosten übernehmen.

Generell berechnen die Städte und wir lediglich den Gültigkeitstag. Für die Zeit zwischen dem Aufstellen der Halteverbotsschilder und dem Gültigkeitsdatum wird nichts berechnet.

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