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Außenaufzug/ Kran

Aufstellen eines Aussenaufzugs oder Krans

Aufstellen eines Außenaufzugs oder Krans

Wer im öffentlichen Verkehrsraum vorübergehend etwas aufstellen möchte, braucht eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung, also eine Genehmigung der zuständigen Behörde, in der Regel der Stadt. Es ist egal, ob es sich um einen Container handelt, der mehrere Tage stehen bleiben muss oder einen Möbelaufzug, der nach wenigen Stunden abgebaut wird. Eine Genehmigung ist auch dann erforderlich, wenn Sie kein temporäres Halteverbot benötigen, weil der Kran beispielsweise auf einem Gehweg steht. Auch Fußgängerwege gehören zum öffentlichen Verkehrsraum.

Wir helfen bei Sondernutzungs- und Straßennutzungsanträgen

Bei der Antragstellung müssen Sie neben dem Zeitraum und der Adresse auch den Grund der Sondernutzung nennen. Solche Gründe sind beispielsweise Bauarbeiten, Schnittmaßnahmen an Bäumen, die Anlieferung sperriger und schwerer Gegenstände oder ein Umzug.

In der Regel brauchen wir, sofern Sie mehr als ein temporäres Halteverbot beantragen, auch Angaben zur Größe und zum Gewicht des Gegenstandes, den Sie aufbauen wollen. Abhängig von der damit verbundenen Gefahr kann die Stadt auch weitere Maßnahmen, etwa eine Umleitung, vorschreiben. Keine Sorge, wir erledigen den kompletten „Papierkram“ für Sie und übernehmen auch das Aufstellen aller Schilder sowie deren Abbau.

So einfach funktioniert’s

01
Ausfüllen

Formular mit den benötigten Daten, wie Datum, Anschrift und Länge ausfüllen.

02
Genehmigen

Wir kümmern uns um die Genehmigung bei der zuständigen Behörde.

03
Aufstellen

Wir übernehmen Transport, Aufstellungen und Abtransport der Halteverbotsschilder.

04
Parken

Verwenden Sie den freien Bereich, um den Pkw oder Lkw zu parken.

Hinweis zur Verkehrssicherung

Wichtiger Hinweis zur Verkehrssicherung

Ohne verkehrsrechtliche Anordnung, also erforderliche Genehmigung oder ordnungsgemäße Absicherung, darf die zuständige Behörde die Maßnahme unverzüglich beenden. Sie hat das Recht, den Abbau eines Möbelaufzugs mitten während Ihres Umzugs zu verlangen oder einen Container beseitigen zu lassen. Ein guter Grund, den Service, den wir bieten, zu nutzen.

Je nach Gerät, das Sie aufstellen lassen, ist eine Absicherung einzurichten, die verhindert, dass sich unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich aufhalten beziehungsweise Verkehrsteilnehmer das Gerät übersehen und Schaden nehmen. Als Verkehrssicherer tritt in der Regel das Unternehmen auf, welches die Geräte aufstellt. Das Unternehmen ist auch für die regelmäßige Kontrolle der Absicherung verantwortlich, wenn das Arbeitsgerät über längere Zeit bei Ihnen stehen muss.

Wer übernimmt die Beschilderung

In den meisten Bundesländern dürfen ausschließlich Privatpersonen oder Firmen Verkehrsschilder im öffentlichen Raum aufstellen, die eine MVAS-Schulung absolviert haben. Sie müssen also die erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nachweisen können.

Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen können, haben Sie prinzipiell 2 Optionen:

  • Sie erledigen alle Formalitäten bei den zuständigen Behörden und setzen sich mit einer Firma in Verbindung, die bei Ihnen die erforderliche Verkehrsschilder aufstellt. Unter Umständen müssen Sie bereits während des Genehmigungsverfahrens mit der Firma in Kontakt treten, um Ihren Antrag auf Genehmigung nach Vorgaben der Stadt zu ergänzen.

  • Alternativ entscheiden Sie sich für den einfachen und komfortablen Weg, indem Sie uns beauftragen. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie und können in der Regel auch für die korrekte Beschilderung sorgen.

Wenden Sie sich an uns, um eine Halteverbotszone einzurichten. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie zusätzlich Maschinen oder Arbeitsgeräte im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen müssen.

Wer uebernimmt die Beschilderung
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