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Abschleppen Von Fahrzeugen

kostenlos aus Ihrem Halteverbot

Abschleppen von Fahrzeugen – kostenlos aus Ihrem Halteverbot

Ihre Halteverbotsschilder stehen ordnungsgemäß und wurden fristgerecht aufgestellt. Trotzdem parkt ein Fahrzeug in der Halteverbotszone. Das kommt leider immer wieder vor, ist aber kein Problem. Sie dürfen das Fahrzeug abschleppen lassen.

Was Sie beim Abschleppen beachten müssen

Sie dürfen auf keinen Fall das störende Auto selbst aus der Halteverbotszone schleppen. Es bringt auch nichts, ein Abschleppunternehmen zu beauftragen. Nur die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt ist berechtigt, die Fahrzeuge umsetzen zu lassen.

In den meisten Städten ist nicht die Polizei für die Überwachung einer temporären Halteverbotszone zuständig, sondern das Ordnungsamt oder die Verkehrsüberwachung. Wir empfehlen die Rufnummer zusammen mit dem Aufstellprotokoll, der Genehmigung der Stadt zum Einrichten des Halteverbots und einen Personalausweis bereitzuhalten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es ab dem Anruf bei der Behörde bis zum Umsetzen etwa 1,5 Stunden dauern kann. Kontrollieren Sie also mindestens eine Stunde vor Beginn des Halteverbots, ob Fahrzeuge in der betreffenden Zone parken.

So einfach funktioniert’s

01
Ausfüllen

Formular mit den benötigten Daten, wie Datum, Anschrift und Länge ausfüllen.

02
Genehmigen

Wir kümmern uns um die Genehmigung bei der zuständigen Behörde.

03
Aufstellen

Wir übernehmen Transport, Aufstellungen und Abtransport der Halteverbotsschilder.

04
Parken

Verwenden Sie den freien Bereich, um den Pkw oder Lkw zu parken.

Wie das Abschleppen ablaeuft

Wie das Abschleppen abläuft

  • Sie rufen bei der zuständigen Behörde an und teilen mit, dass ein Fahrzeug unberechtigt in der von Ihnen errichteten Halteverbotszone parkt. In der Regel ist es sinnvoll, nun bereits das Kennzeichen des Fahrzeuges durchzugeben.

  • Etwa 30 Minuten nach dem Anruf kommt ein Mitarbeiter der Stadt bei Ihnen vorbei. Legen Sie ihm das Aufstellprotokoll und die Genehmigung vor, damit er beurteilen kann, dass Sie einen Anspruch auf den Platz haben.

  • Auf dem Wege der Halterfeststellung ermittelt der Mitarbeiter den Halter des Fahrzeugs. Er versucht, ihn zu erreichen, damit er den Platz räumt.

  • Wenn es nicht gelingt, den Halter zu benachrichtigen oder wenn er das Fahrzeug nicht freiwillig entfernt, ruft der Mitarbeiter ein Abschleppunternehmen. Dieses setzt das Fahrzeug um.

Wer trägt die Kosten für den Einsatz?

Sie müssen, sofern Sie wie beschrieben vorgehen, keine Kosten übernehmen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C 25.16 vom 24.05.2018 gehen Abschleppmaßnahmen zu Lasten des Fahrzeughalters, sofern das Abschleppen ab dem vierten Tag nach Aufstellung des Haltverbots stattfindet. Falls Sie aber einfach selbst ein Abschleppunternehmen beauftragen, sind Sie auch für das Begleichen der Rechnung zuständig.

Ob der Halter zusätzlich ein Bußgeld zahlen muss, hängt davon ab, ob er das Fahrzeug vor oder nach dem Aufstellen der Schilder abgestellt hat. Die Kosten für den Einsatz muss er aber immer übernehmen. Dauerparken im öffentlichen Verkehrsraum ist zwar erlaubt, aber laut einschlägiger Urteile darf niemand darauf vertrauen, dass kein Halteverbot eingerichtet wird. Sofern die Halteverbotszone mindestens 3 Tage zuvor angekündigt wird, müssen Halter von darin geparkten Fahrzeugen die Abschleppkosten übernehmen.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne detaillierte Auskünfte zu den aktuellen Regeln in den verschiedenen Städten und sorgen bei Bedarf für eine korrekt eingerichtete Halteverbotszone.

Wer traegt die Kosten fuer den Einsatz
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